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Die Bauherrin, SPI Real Estate AG, geht nun davon aus, dass auch das Baugesuch demnächst bewilligt und mit dem Rückbau des bestehenden Gebäudes begonnen werden kann.
Barbara Gassler
Als im vergangenen Jahr der Quartierplan für das neue Valbella Resort aufgelegt wurde, nahmen in der Folge verschiedene Anwohner die Gelegenheit wahr, Einsprache zu erheben. Insbesonders bemängelten sie die ungenügende Erschliessung des neuen Resorts über die Bünda und Mühlestrasse und machten Befürchtungen, dass es zu erheblichem Mehrverkehr kommen könnte, geltend. Das Gericht stellt nun fest, dass durch die vorherige Nutzung als Klinikbetrieb die Erschliessung durchaus genügend sei und auch eine Mehrbelastung durch den Verkehr minimal sei. Dabei stützte man sich auf Schätzungen der Bauherrin, die von einem Mehrverkehr von 5 bis 20 Prozent ausgehen.
Uneinigkeit herrscht ebenso bezüglich der zur Verfügung zu stellenden Parkplätze. Während die Einsprecher von mindestens 210 notwendigen Parkplätzen ausgehen, sind im Quartierplan lediglich deren 144 vorgesehen. Doch das Gericht weist auch diesen Einwand als unbegründet ab.
Warme Betten
Ebenso wurde infrage gestellt, ob die neue Nutzung als Resort mit über 100 zu vermietenden 21⁄2- und 31⁄2-Zimmer-Wohnungen, Rezeption, Restaurant sowie grossem Wellnessbereich in der Kurbetriebszone überhaupt zulässig sei. Diese Frage müsse erst
im Rahmen der eigentlichen Baubewilligung beantwortet werden, lässt nun das Gericht wissen, genauso wie die ebenfalls bemängelte höhere Ausnützung von 17 Prozent für eine gute Gestaltung.
Abriss im Sommer
Für Manfred Löer, Verwaltungsratspräsident der SPI Real Estate AG, ist mit diesem Erfolg vor dem Verwaltungsgericht nun klar, dass auch die Baugenehmigung für das Valbella Resort nicht mehr auf sich warten lasse und geht davon aus, dass auch Einsprachen gegen eine Baugenehmigung vor Gericht keinen Bestand haben würden.
«Anschliessend rechnen wir mit einem Zeitraum von drei bis vier Monaten für den Abbruch der ehemaligen Klinik. Bei einem solchen Gebäude muss vorsichtig vorgegangen werden.» Wenn alles klappe, könne im Frühjahr 2013 mit dem eigentlichen Neubau begonnen werden und von da aus realistischerweise mit zwei Jahren Bauzeit gerechnet werden.
Komplizierter Vertrag
Konkret gelangt als Nächstes nun das Baugesuch zur Ausschreibung, worauf allerdings erneut Einsprache erhoben werden kann. «Gewisse Dinge werden tatsächlich erst im Baugesuch angeschaut», bestätigt Gemeindearchitektin Cornelia Deragisch.
«Zum Beispiel bei der Frage der erhöhten Ausznutzung erfüllt das Projekt bereits jetzt einen guten Teil der gestellten Vorgaben.» Nach dem nun erfolgten Urteil seien die Chancen, dass ein Gericht vergleichbare Einsprachen auf das Baugesuch nun schützen werde, aber gesunken.
Die Frage der Zulässigkeit des Resorts in der Kurbetriebszone kommt hier ebenfalls
noch einmal zur Sprache. Parallel zur Bauausschreibung sind daher Verhandlungen für die einer der Zone entsprechenden Nutzung im Gange. Denn hier schreibt das Gesetz ein hohes langfristiges Wertschöpfungs- und Arbeitsplatzpotenzial vor. «Es geht hier um eine kompliziertes Vertragswerk», erklärt Hochbauchef Reto Dürst.
«Vonseiten der Gemeinde wollen wir so viel wie möglich festschreiben. Nicht alles davon ist jedoch auch rechtlich möglich.» Wie weit soll zum Beispiel die Vermietungspflicht respektive das Nutzungsrecht der Eigentümer gehen? Wer darf solche Wohnungen nutzen? Etwa auch Familienmitglieder? Was geschieht, wenn ein Besitzer seine Wohnung einfach für den restlichen Zeitraum vom Resort zurück mietet?
Ob die Einsprecher das Urteil andererseits ans Bundesgericht weiterziehen werden, ist gegenwärtig noch unklar. «So weit sind wir in unseren Diskussionen noch nicht», sagt deren Rechtsvertreter Patrik Wagner.
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